Versicherungen

Unfallversicherung

Seit dem 1. Januar 1996 gilt für die ganze Schweiz das neue Krankenversicherungsgesetz. Damit sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihre Kinder bei ihrer Krankenkasse gegen Krankheiten und gegen Unfälle zu versichern.

Die Schule hat die vorher bestehende subsidiäre ("die Restkosten übernehmende") Versicherung aufgehoben. Die Kosten für Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg, auf Schulreisen und in Lagern müssen also von der Krankenkasse des Kindes, ein allfälliger Selbstbehalt von den Eltern getragen werden.

Haftpflichtversicherung

Unsere Schule führt keine Versicherung für Schäden, welche die Schüler/innen mutwillig gegen Personen und Sachen verursachen. Eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen liegt in der Verantwortung der Eltern und wird dringend empfohlen.