Disziplinarordnung

Disziplinarordnung der Kreisschule Thierstein West

Disziplinarische Probleme im Schulalltag sind nichts Neues. Es gab sie, gibt sie und wird sie auch weiterhin geben. Die Disziplinarordnung der Kreisschule Thierstein West soll eine Hilfe im Umgang mit Disziplin-Schwierigkeiten bieten.

Zielsetzung

Die vorliegende Disziplinarordnung soll

  • Grundsätze darlegen, wie Lehrpersonen, Schulleitung und Behörden mit Disziplinarproblemen umgehen.
  • Transparenz schaffen gegenüber Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Öffentlichkeit.
  • die Handlungssicherheit der Lehrpersonen stärken.
  • alle an der Schule Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Schulleitung, Eltern, Behörden) in die Verantwortung einbinden.
  • mithelfen, die Lernatmosphäre in der Klasse und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.
  • Eskalation durch rechtzeitige, konsequente und vergleichbare Interventionen vermeiden.

Prävention

Im Sinne der Prävention ist es wichtig:

  • als Lehrperson eine berechenbare, transparente und konsequente Haltung zu zeigen.
  • klare Klassenregeln und Umgangsformen untereinander einzuführen und durchzusetzen.
  • die Schülerinnen und Schüler altersgerecht in die Verantwortung von Abmachungen einzubinden.
  • mit den Lehrpersonen (Klassenteam) in regelmässigem Kontakt stehen, um gemeinsam nötige Massnahmen ergreifen zu können.
  • Eltern frühzeitig einzubeziehen und in die Verantwortung zu nehmen.
  • den Schulsozialdienst frühzeitig einzubeziehen.
  • Respekt und Wertschätzung untereinander zu wahren.

Disziplinarverstösse

Als Disziplinarverstösse bezeichnen wir u.a.

  • Missachten der Schulhausordnung
  • Verweigerung von bzw. Verstösse gegen Anweisungen von Lehrpersonen
  • Verstoss gegen gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Grundlagen bilden gesetzliche Verordnungen wie: Zivilgesetzbuch (§3023), Verfassung Kt. SO (Art. 104), Volksschul-gesetz vom 14.09.1969 (§1, §24, §601, §603, §722), Änderung des Volksschulgesetzes (Disziplinarmassnahmen gegen Schüler und Schülerinnen) RG 097/2004 vom 31. August 2004 und RRB 2004/2618 vom 21. Dez. 2004.

Anhang

Stufenmodell «Schwierige Situationen mit Schülerinnen und Schülern»

Stufenmodell «Schwierige Situationen mit Schülerinnen und Schülern»

Stufe 1: Gespräch Lehrperson – Schüler/-in

Massnahme

Protokolliertes Gespräch:

  • Lehrperson – Schüler/-In

Sanktion(en)

  • Strafaufgabe
  • Unterrichtsausschluss
  • Nachsitzen
  • Vertrag
  • Brief an Erziehungsberechtigte

Information

  • Erziehungsberechtigte
  • Evtl. Klassenteam
  • Evtl. Schulleitung

Stufe 2: Gespräch Lehrperson – Schüler/-in - Erziehungsberechtigte

Massnahme
Protokolliertes Gespräch:

  • Lehrperson – Schüler/-in –  Erziehungsberechtigte

Sanktion(en)

  • Strafaufgabe
  • Nachsitzen
  • Vertrag
  • Unterrichtsausschluss bis max. 1 Woche

Information

  • Erziehungsberechtigte
  • Klassenteam
  • Schulleitung
  • Evtl. Schulvorstand

Stufe 3: Gespräch Lehrperson – Schüler/-in - Erziehungsberechtigte – Schulleitung

Massnahme
Protokolliertes Gespräch:

  • Lehrperson – Schüler/-in – Schulleitung
  • Lehrperson – Schüler/-in – Erziehungsberechtigte – Schulleitung

Sanktion(en)

  • Schriftliche Ermahnung / Verwarnung
  • Temporäre Parallelversetzung
  • Ausschluss von Fächern
  • Ausschluss von Veranstaltungen
  • Empfehlung zur Inanspruchnahme externer Hilfen
  • Vermittelndes Gespräch mit allen Beteiligten mit Ermahnung, Abklärung von Hilfestellungen
  • Schriftliche Verwarnung
  • Im Wiederholungsfall: Orientierung der KESB
  • Bussenantrag
  • Versetzung in eine andere Klasse
  • Versetzung in eine andere Gemeinde
  • Schulausschluss bis zu 12 Wochen

Information

  • Erziehungsberechtigte
  • Klassenteam / Kollegium
  • Schulvorstand
  • Evtl. VSA (Volksschulamt)
  • Evtl. SPD (Schulpsychologischer Dienst)
  • Evtl. KESB

Stufe 4: Schulvorstand

Entscheide

  • Stützen, abändern oder ablehnen von Verfügungen der Schulleitung

Information

  • Erziehungsberechtigte
  • Kollegium
  • VSA (Volksschulamt)
  • Evtl. SPD (Schulpsychologischer Dienst)
  • Evtl. KESB

Kostenbeteiligung
Wenn wegen Disziplinarmassnahmen Kosten entstehen, so sind die Erziehungsberechtigten kostenpflichtig.

Grundsätze

  • Auf «kleinem Feuer behalten»
  • Ich-Botschaften, kein «nie» und «immer»
  • Brücken bauen – Gesicht wahren
  • Schriftlich vereinbaren
  • Keine Schuldzuweisungen
  • Informationspflicht gegenüber den Erziehungsberechtigten
  • Schüler/-in ist in der Regel anwesend