Schulzahnpflege

Es besteht die gesetzliche Vorschrift, dass die Schüler/innen im Kanton Solothurn bis zum Ende ihrer obligatorischen Schulzeit zahnärztlich betreut werden. Das heisst für unsere Schulen konkret: Die Schüler/innen gehen einmal pro Jahr zu ihrem Zahnarzt zur Untersuchung.

Die Eltern nehmen Kontakt mit ihrem Zahnarzt auf und vereinbaren einen Untersuchungstermin.

  • Bis zum 02. Juni 2023 muss die Untersuchung stattgefunden haben.
  • Die Eltern sind verantwortlich, dass der Termin pünktlich eingehalten wird.
  • Die Schüler/innen nehmen zur Untersuchung das blaue Kontrollblatt (vom Klassenlehrer erhältlich) mit.
  • Der Zahnarzt bestätigt die Untersuchung auf dem Kontrollblatt.
  • Die Schüler/innen geben das Formular der Klassenlehrperson ab.

 

Voraussehbare Arztbesuche sind ausserhalb der Unterrichtszeit durchzuführen.