Schulhausordnung
An unserer Schule leben und arbeiten viele Menschen miteinander. Wir haben etliche Freiheiten und Rechte. Um diese zu erhalten, bestehen wir auf folgende Abmachungen und Regeln:
- Wir grüssen einander und begegnen einander mit Wertschätzung, Rücksicht und Freundlichkeit.
- Wir bewahren in den Gängen Ruhe, stören den Unterricht nicht, lärmen und rennen Spiel- und Sportgeräte (Bälle, Rollerblades, Kickboards etc.) benutzen wir nur draussen.
- Jegliche Art von Gewalt wird nicht geduldet.
- Zu den Anlagen, Einrichtungen, zu Schulmaterial und zu fremdem Eigentum tragen wir Wer etwas beschädigt, beschmutzt oder verschmiert, bezahlt den Schaden oder wird zu Reparatur- oder Putzarbeiten aufgeboten.
- Abfälle entsorgen wir in die entsprechenden Behälter.
- Toiletten verlassen wir sauber (wie man sie selber anzutreffen wünscht).
- Wir legen grossen Wert auf einen sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und Verbrauchsmaterial.
- Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus über die vorgesehenen Eingänge und nicht früher als 15 Minuten vor dem Unterricht.
- Nach dem Unterricht verlassen wir Tische und Stühle ordentlich.
- Zur Schonung der Schulräume tragen wir Finken (keine Turnschuhe!). Seit Frühling 2023 dürfen bis auf Weiteres versuchsweise auch saubere Aussenschuhe im Schulhaus getragen werden.
- Die Turnhallen dürfen nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Schuhe, die auch im Freien getragen werden, sind in der Halle nicht erlaubt.
- In den Unterrichtszimmern wie auch Garderoben ist es aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, Essen und Süssgetränke zu konsumieren.
- Auf dem gesamten Schulareal, sowie an Schulanlässen (z.B. Reisen, Lager ) gilt ein absolutes Alkohol-, Drogen-,Nikotin- und E-Zigarettenverbot.
- Waffen, waffenähnliche Spielzeuge und Attrappen, Knallkörper, Feuerwerk, Laserpointer sowie andere gefährliche Gegenstände sind auf dem ganzen Schulareal
Unredliches Verhalten (Spicken) und seine Konsequenzen
- Konsequenzen betreffend Leistungsbeurteilung:
Unredliches Verhalten in einer Prüfung wird mit einem Abzug – eine Note – in der Bewertung, bei gleichzeitigem Einziehen der Prüfung geahndet. Die effektive Bewertung basiert zum Zeitpunkt, wo die Prüfung eingezogen wird, abzüglich einer Note. - Disziplinarische Massnahmen:
Unredliches Verhalten wird zudem mit einem Meldezettel den Eltern / Erziehungsberechtigten gemeldet und hat im Wiederholungsfall Konsequenzen in der Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens.
Spezielle Bestimmungen
- In den Gebäuden und auf der Schulanlage ist das Kauen von Kaugummi nicht gestattet.
- Der Gebrauch elektronischer Unterhaltungsgeräte während der Unterrichtszeit und den Pausen ist nicht gestattet.
- Velos, Töffli‘s und Scooter werden diebstahlsicher auf dem für die Schule vorgesehenen Parkplatz / Unterstand parkiert.
Kleidung
- Wir tragen während des Unterrichts keine Kopfbedeckungen.
- Wir verzichten auf provozierende und aufreizende Kleidung.
Sicherheit
- Die Schule haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Sach- und Wertgegenständen, Geld und Fahrzeugen.
- Das Verhalten auf dem Schulweg und die Verkehrstauglichkeit der Fahrzeuge fallen in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Pause
- Das Schulareal wird während der Unterrichtszeiten und Pausen nicht ohne Erlaubnis verlassen.
- Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Pause draussen.
- Spielen, Schneebälle werfen etc. ist auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.
Näheres regelt der Leitfaden «Disziplinarmassnahmen Volksschule» des Kantons Solothurn und die Disziplinarordnung der Kreisschule Thierstein West